Zollvorschriften

Bitte beachten Sie:

Die Vertretung kann Ihnen nur beschränkt Auskunft in Zollangelegenheiten geben. Für alle zollrechtlichen Fragen besuchen Sie bitte die Website des deutschen Zolls.

Zollinformationen des Bundesministeriums der Finanzen

Reisen mit Haustieren

Tierseuchenrechtliche Vorschriften über die Einfuhr und Durchfuhr von Haustieren aus Kambodscha

Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

Euro

Anmeldepflicht für Barmittel

Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, einreisen oder in diese ausreisen, ihre mitgeführten Barmittel bei der zuständigen nationalen Behörde anmelden.

Zollvorschriften

Artenschutz im Reiseverkehr