Zollvorschriften
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.
Merkblatt über tierseuchenrechtliche Vorschriften
Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, einreisen oder in diese ausreisen, ihre mitgeführten Barmittel bei der zuständigen nationalen Behörde anmelden.
Anmeldepflicht Barmittel