Voraussetzung für die Erteilung von kurzfristigen Visa (Schengen-Visa)

Seit dem 5. April 2010 bildet die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) die in sämtlichen Schengener-Staaten unmittelbar geltende europarechtliche Grundlage für die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet oder für kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen je Sechsmonatszeitraum.

Das Vorliegen folgender Visumerteilungsvoraussetzungen muss von der Auslandsvertretung bei jedem einzelnen Visumantragsteller positiv festgestellt werden:

1Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland
2Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen
3Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengenraum auszureisen
4Vorlage einer für den gesamten Schengenraum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts

Wegbeschreibung

Visum für Besuchsreisen

Der Antragsteller muss den Visumantrag grundsätzlich persönlich bei der Botschaft mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen.

Antragsformular Schengenvisum

Touristenvisum

Hier erhalten Sie alle Informationen über die Voraussetzungen für die Erteilung von kurzfristigen Visa (Schengen-Visa).

Eröffnung

Geschäftsreisevisum

Hier finden Sie Informationen über die Voraussetzungen für die Erteilung eines Geschäftsreisevisums.

VIS - Visa Information System

Visabestimmungen

Wichtige Informationen als pdf-Datei zum Herunterladen

Schengen-Visa

Antragsformulare Schengen-Visum

Antragsformular Schengenvisum

Hier finden Sie das Antragsformular auf Erteilung eines Schengen-Visums als Download oder in elektronischer Form.