Touristenvisum
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Antragsformular für ein Schengenvisum
(© dpa - Report)
Zur Beantragung eines Touristenvisums sind folgende Unterlagen vorzulegen:
| 1 | Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums. Jede Frage muss vollständig und inhaltlich korrekt beantwortet sein, da der Antrag sonst nicht bearbeitet werden kann. |
|---|---|
| 2 | ein Passfoto, 5 x 3 cm, weißer Hintergrund |
| 3 | gültiger Reisepass; Gültigkeit mindestens noch drei Monate nach Rückkehr, mindestens 2 freie Seiten, Ausstellungsdatum vor weniger als 10 Jahren. In Kambodscha lebende ausländische Staatsangehörige müssen ihre Rückkehrberechtigung nach Kambodscha durch entsprechendes Visum (Gültigkeit mind. 3 Monate nach Rückkehr) nachweisen. |
| 4 | Beschäftigungsnachweis in Kambodscha, z.B. Schreiben des Arbeitgebers, aus der die Dauer des Beschäftigungsverhältnis und das monatliche Einkommen ersichtlich ist oder Handelsregisterauszug, falls der Antragsteller Eigentümer der Firma ist. |
| 5 | Finanzierungsnachweis: Unterlagen Ihrer Bank, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren können (Kontoauszüge, Sparbuch für die letzten 3 Monate). |
| 6 | Nachweis des Reiseweges, z.B. Flugreservierung über Hin- und Rückflug oder Hin- und Weiterflug aus den Schengen-Staaten. Es muss bei Antragstellung kein Ticket vorgelegt werden! |
| 7 | Nachweis über die Unterkunft, z.B. Hotelreservierung |
| 8 | Nachweis über ausreichende Reisekrankenversicherung (mind. 30.000 Euro oder entspr. Betrag in USD) für die Zeit Ihres Aufenthaltes im Schengengebiet. |
| 9 | eine Kopie aller vorgelegten Unterlagen (vom Reisepass: Kopie Lichtbildseite und ggfs. von Visa) |
| 10 | Für Reisende kambodschanischer Staatsangehörigkeit unter 18 Jahren muss die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Stimmt nur ein Elternteil zu, so muss nachgewiesen werden, dass dieser alleine sorgeberechtigt ist. |
Gebühren:
Die Visumgebühren in Höhe von 60 Euro sind in USD (abhängig vom jeweiligen Tageskurs) zu entrichten. Nur Bargeld wird akzeptiert.
Visa für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, minderjährige ledige Kinder Deutscher, Eltern minderjähriger Deutscher, Kinder unter 6 Jahren, sowie Familienangehörige von EU-/EWR-Staatsangehörigen sind gebührenfrei.