Konsularische Angelegenheiten

konsular_hilfe Bild vergrößern (© AA) Für die im Ausland ansässigen Deutschen sind die Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. Die Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Phnom Penh ist gerne bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten allgemeine Auskünfte in Rechtsangelegenheiten zu geben. Diese erfolgen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die Botschaft erteilt keine offiziellen Auskünfte über kambodschanisches Recht. 

SOS - Notfalltelefon

Hilfe in Notfällen

Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann.

Meldeformular

Krisenvorsorgeliste

Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann.

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Medizinische Hinweise

Vorbeugung ist die wichtigste Schutzmaßnahme vor Infektionskrankheiten. Die wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen aus Sicht der Tropenmedizin finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

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Passangelegenheiten

Sie benötigen einen neuen Reisepass? Nachfolgend erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Antragsformulare zur Beantragung eines Reisepasses.

buergerservice

Urkundenprüfungsverfahren in Kambodscha

Merkblatt zum Urkundenprüfungsverfahren in Kambodscha

Konsularische Angelegenheiten

Reise- und Sicherheitshinweise Kambodscha

Reisehinweise

Über die Sicherheitslage in Kambodscha informieren wir Sie tagesaktuell auf der Website des Auswärtigen Amts

Anwaltsliste

Anwaltstorso mit Code Civil

Liste von Anwälten, Notaren und anderen Interessenvertretern

Gesetze, Rechtsverordnungen

Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit

Nach einem Beschluss der Bundesregierung erhalten Berechtigte  einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 2.000 Euro. Im folgenden Merkblatt erhalten Sie Informationen darüber, ob Sie zu dem berechtigten  Personenkreis gehören könnten.