Neuwahl des deutschen Bundespräsidenten

Am 30.06.2010 wurde Christian Wulff zum neuen Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt.
Der Bundespräsident übt sein Amt fünf Jahre aus und kann nur einmal wieder gewählt werden.

Christian Wulff nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten Bild vergrößern Bundeskanzlerin Angela Merkel gratuliert Christian Wulff nach der Wahl zum neuen Bundespräsidenten. (© picture alliance/ dpa) Der Bundespräsident steht als Staatsoberhaupt protokollarisch an der Spitze des deutschen Staates. Zu den klassischen Funktionen des Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt gehören die Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen, die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, der Abschluss von Verträgen mit auswärtigen Staaten, die Beglaubigung der deutschen diplomatischen Vertreter und der Empfang der ausländischen Diplomaten. Er ernennt die Regierungsmitglieder, die Richter und die hohen Beamten. Den Bundeskanzler schlägt er dem Bundestag zur Wahl vor. Er entlässt die Regierung und darf das Parlament in Ausnahmefällen vorzeitig auflösen. Nachdem er sie verfassungsrechtlich überprüft hat, bestätigt der Bundespräsident die vom Bundestag beschlossenen Gesetze. Der Bundespräsident hält Distanz und Neutralität zur Parteipolitik des Alltags. Während der Amtszeit ruht seine Parteimitgliedschaft. Er darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören und auch keinen anderen Beruf oder Gewerbe ausüben. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Bild vergrößern (© picture alliance / dpa)

Gewählt wird der Bundespräsident von einer Bundesversammlung, die aus 1244 Mitgliedern besteht. Sie setzt sich aus Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden, zusammen. Die Wahl des Bundespräsidenten ist die einzige Aufgabe der Bundesversammlung.

Bei seinem Amtseintritt leistet der neu gewählte Bundespräsident einen Amtseid, der im Grundgesetz festgelegt ist: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe“ (Art. 56 GG).

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